Rehasport
Reha-Sport Breitenbach e.V. - Verein für Gesundheitssport und Rehabilitationssport
Viele Menschen mit chronischen Krankheiten oder anderen körperlichen Funktionsstörungen, z.B. der Muskeln und Gelenke, entscheiden sich für Rehabilitationssport im Verein, um den Erfolg ihrer Behandlung zu stützen. Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behindertensportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
Zum Kursplan

Reha-Sport
Rehasport hilft gegen körperliche und psychische Folgen chronischer Erkrankungen und körperlicher Funktionsstörungen.


Was ist Reha-Sport?
Der Umfang des RehabilitationssportsIhr Reha-Sport-Programm besteht aus Übungen, die exakt auf Ihre körperlichen Voraussetzungen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Für die Qualität dieser Übungen sorgen drei Instanzen: der Reha-Sport Deutschland e.V., Ihr behandelnder Arzt und unsere qualifizierten Übungsleiter.
Wer kann Rehabilitationssport nutzen?
Rehabilitationssport für jedenRehabilitationssport ist grundsätzlich für jede Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen zuständig. Beispielsweise für chronisch erkrankte Menschen oder solche, bei denen eine chronische Erkrankung in Aussicht steht. Oder auch bei körperlichen Einschränkungen nach Unfällen oder Operationen. Es gibt keine Altersbeschränkung, Senioren profitieren genauso wie Kinder und Jugendliche.
An wen muss ich mich wenden?
Welcher Arzt ist der richtigeRehabilitationssport darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Die Verordnung muss vom Kostenträger (in den meisten Fällen ist das Ihre gesetzliche Krankenkasse) genehmigt werden.
Wer übernimmt die Kosten?
KostenpunktDie Leistungen im Fitness-Center Schmitt Breitenbach sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und den Trägern der Kriegsopferversorgung) anerkannt. Somit ist die Kostenübernahme der Reha-Sport-Grundversorgung nach der Bewilligung gesichert.
Welche Kosten entstehen für mich?
Der Basiskurs ist beitragsfreiDie Grundversorgung/Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft. Unser Studio übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Zur Nutzung des Zusatzangebotes des Fitness-Center Schmitt Breitenbach (z.B. Geräte-Training) ist ein Zusatz-Abo Voraussetzung. Die Festlegung der geeigneten Gruppenangebote erfolgt gemeinsam mit dem Übungsleiter.
Ohne Verordnung besteht für Interessierte darüber hinaus die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Fitness-Center Schmitt Breitenbach. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern oder Freunde die geförderten Mitglieder. Die hierfür anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte bei uns.